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legaler Quadcopterflug in Deutschland

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legaler Quadcopterflug in Deutschland

Inhaltsverzeichnis
  • Zusammenfassung:
  • UAS Kategorien
    • C-Kategorie
    • A-Kategorie
      • A1
      • A2
      • A3
  • Kompetenznachweis
  • Fernpilotenzeugnis
  • Flugverbotszonen
    • Flug innerhalb privater Grundstücke
    • Flughäfen
    • fremde private Wohngrundstücke
    • Sensible Bereiche
    • Verkehrswege
    • Weitere
  • Betretungsrecht
  • Frequenzen, Bänder, Sendeleistung
  • Haftpflichtversicherung
  • Konflikte
  • Anhang

Zusammenfassung: #

  • Ein Kompetenznachweis muss alle 5 Jahre erbracht werden
  • Die e-ID muss an jedem Quadcopter angebracht werden (auch unter 250g Pflicht!)
  • No Fly Zones beachten
  • ein Spotter muss den Quadcopter immer im Blick haben, auch Whoops
  • Haftpflichtversicherung ist ein Muss (Nachweis mitführen)

Aufzählung nicht vollständig!

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, eine Vollständigkeit wird nicht garantiert. Angaben ohne Gewähr.

Zum 01.01.2021 muss die neue EU-Verordnung zum Betrieb unbemannter Flugsysteme umgesetzt werden. Dies geschieht auf Bundesebene mit unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen, unter anderem mit der Änderung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) am 18.06.2021. Zusätzlich kann jede Landesregierung, Landkreis und Kommune einzelne Verordnungen erlassen. (Wobei nicht jede rechtlich korrekt ist.) Ob und unter welchen Umständen ein FPV-Quadcopter betrieben werden darf muss im Einzelfall, notfalls gerichtlich, geklärt werden. Nicht nur die Luftverkehrsordnung sondern auch Lärmschutz-, Umweltschutz-, Persönlichkeitsrechte sind betroffen. Dem gegenüber steht das persönliche Recht auf die Freiheit einen FPV-Quadcopter zu fliegen oder in seinem Grundstück zu tun was jeder will.

Ab dem 31.12.2020 muss sich jeder Betreiber eines UAS (unmannes aircraft system, unbemanntes Fluggerät) registrieren, der ein UAS mit einer Startmasse von 250g oder mehr betreibt. Eine Registrierungspflicht für UAS-Betreiber besteht auch für UAS von weniger als 250g, wenn das UAS mit einem Sensor zur Erfassung personengebundener Daten, z.B. einer Kamera, ausgestattet ist. Nach der Registrierung erhält jeder UAS-Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jedem UAS anzubringen ist. Ein UAS-Betreiber kann unter seiner Registrierungsnummer mehrere UAS betreiben. Siehe auch: LBA Allgemeinverfügung.

Vorsicht, oft werden die Begriffe durcheinander geworfen. Kenntnisnachweis, Einweisungsbescheinigung, EU-Kompetenznachweis und EU-Fernpiloten-Zeugnis werden weiter unten erklärt. „Drohnenführerscheine“ gibt es nicht.

UAS Kategorien #

„Unmanned aircraft system“ beschreibt jegliches künstliche fliegende Objekt in dem kein Pilot sitzt. Die Einteilung erfolgt in drei Kategorien: offen (open) , spezifisch (specific) , zulassungspflichtig (certified).

Certified: Zulassungspflichtig – vom Hersteller zertifizierte und von Behördenseite zugelassene Modelle. Unterkategorien C0-C3.

Specific: spezielles Anwendungsgebiet mit erhöhter Gefahr für Unbeteiligte (Industrie-, und Gewerbeanwendung). Modelle mit Betriebsgenehmigung (LUC). LBA Betriebsgenehmigung LUC

Open: offene Kategorie für nicht zertifizierte Modelle, auch Selbstbau

Einerseits werden die Unterkategorien der Klasse C unterschieden, welche nur für zertifizierte Modelle von gewerblichen Herstellern gelten. Des Weiteren werden alle Modelle der Kategorien offen und zulassungspflichtig in die Unterkategorien A1-3 eingeteilt, welche beschreibt unter welchen Umständen ein Modell geflogen werden darf.

Als Begriff wird in den Verordnungstexten Kategorie = Klasse; Unterkategorie = Subklasse = Subklassifikation synonym verwendet.

C-Kategorie #

Gilt nur für Hersteller-Modelle (DJI und Co.), nicht selbstgebaute Modelle. „Selbstbau-Kits“ können als Hersteller-Modelle gezählt werden wenn der Hersteller diese dafür hat zertifizieren lassen. Dies ist aber bisher bei noch keine BnF Quadcopter geschehen.

C0C1C2C3
Gewicht< 250g250-900g oder >
Energie 80J
0-4kg900g-25kg
Vmax19m/s19m/s––
Fernident.neinjajaja
Max. Höhe120m120m oder Höhe120m oder Höhe120m oder Höhe
Geo-Fenceneinjajaja
A-UnterkategorieA1A1A2, A3A3
keine Reg./
PilotenID nötig
wenn keine Kamera verbaut ist
ggf. Langsam-Modus Modell muss kleiner
3m sein
Einteilung C-Unterklassen

Des Weiteren gibt es noch die Klassen C4-C6 welche für FPV-Quadcopter keine Rolle spielen.

A-Kategorie #

Grundsätzlich gilt für alle A-Unterkategorien (und damit für alle Modelle):

  • 120 Meter maximale Höhe über dem Piloten
  • nur Flüge innerhalb der Sichtweite, ein Spotter ist Pflicht
  • Sicherer Abstand zu Menschen, ein überfliegen von Menschen ist erlaub, aber nicht über Menschenansammlungen
  • Haftpflicht-Versicherung erforderlich
  • Kennzeichnung und Registrierung für UAS-Kategorien die nicht der Unterkategorie C0 ohne Kamera entsprechen
  • Flugverbotszonen beachten (Flughafen, Straßen, Industrieanlagen, etc.)
  • kein Transport gefährlicher Güter
  • kein Abwurf von Gegenständen
A-Kategorie und Kenntnisnachweise

Quelle: droniq.de

Hinweis: die Übergangsregeln wurden bis zum 31.12.2023 verlängert.

A1 #

In dieser Unterkategorie kommen UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von 0-250g zum Einsatz. Mit UAS der Unterkategorie A1 darf an unbeteiligte Personen herangeflogen werden, wobei vermieden werden sollte die Personen dabei zu überfliegen. Als Übergangsregelung dürfen UAS von 0-500g bis zum 31.12.2023 in der Unterkategorie A1 geflogen werden. In dieser Übergangzeit braucht man auch noch keinen Kompetenznachweis. Es gibt in dieser Kategorie kein Mindestalter, dass heißt auch unter 16 Jährige dürfen unter Aufsicht eines Spotters fliegen.

(Im Verordnungstext zur Unterkategorie A1 steht zwar Anwendungsbereich Startmasse 0-900g, in anderen Teilen der Verordnung wird jedoch bezogen auf FPV-Quadcopter ein Gewicht von 0-250g für die Klasse A1 genannt.)

Um in der Unterkategorie A1 fliegen zu dürfen, muss der Fernpilot ab 31.12.2023 keinen Kompetenznachweis besitzen, aber registriert sein und die e-ID am Quadcopter angebracht haben.

Hierunter fallen die leichten FPV-Quadcopter (sub 250g Builds). Achtung: Gesamt-Abflugmasse, also inkl. Akku und Zubehör!

A2 #

In dieser Unterkategorie kommen UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse bis zu 0-4 kg zum Einsatz. In dieser Unterkategorie betriebene UAS dürfen horizontal bis zu 30m an unbeteiligte Personen herangeflogen werden. Sofern sich das UAS im „Langsamflugmodus“ befindet, darf bis auf 5m an unbeteiligte Personen herangeflogen werden. Alle UAS die über 3m Spannweite betragen oder über Menschen oder in Wohngebieten, etc. geflogen werden fallen automatisch in die Unterkategorie A2 und benötigen eine Betriebsgenehmigung (LUC).

Um in der Unterkategorie A2 fliegen zu dürfen, muss der Fernpilot ein Fernpiloten-Zeugnis besitzen.

Der Knackpunkt wird die Betriebsgenehmigung (LUC) sein. Diese ist für industrielle Anwendungen gedacht und wird wahrscheinlich nicht für selbstgebaute Race- und Freestylecopter ausgestellt werden.

A3 #

In dieser Unterkategorie kommen UAS 250g-25 kg Höchstabflugmasse zum Einsatz. UAS in dieser Unterkategorie dürfen nur geflogen werden, wenn nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass während des gesamten Fluges keine unbeteiligten Personen gefährdet werden. Während des Fluges ist ein Mindestabstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten zu wahren. Es gilt ein Mindestalter von 16 Jahren für den Piloten und Spotter.

Um in der Unterkategorie A3 fliegen zu dürfen, muss der Fernpilot einen Kompetenznachweis besitzen.

Hierunter fallen die meisten FPV-Quadcopter.

Kompetenznachweis #

Benötigt für den Betrieb von UAS der Unterkategorie A1 über 250g und A3.

Nach dem Absolvieren eines Onlinetrainings bestehend aus Informationstexten und Videos ist ein Online-Test mit 40 Multiple-Choice Fragen zu absolvieren. Zum Training und Test geht es hier: https://lba-openuav.de/

Man muss zuerst einmal die Trainingsfragen durchklicken um sich registrieren zu können. Zur Registrierung benötigt man ein digitales Bild eines Lichtbildausweises und die Versicherungsnummer der Haftpflichtversicherung. Anschließend kann man die Prüfung ablegen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden und ist ausgesprochen einfach. Selbst für wenig erfahrene FPV-Quadcopterpiloten sollte das Alles in 30 Minuten ohne Vorbereitung zu erledigen sein.

  1. Registrierung: Notwendigf, für die Registrierung als Betreiber müssen auch die Ausweisdokumente hochgeladen und Versicherungsdaten eingegeben werden. Das kann auch noch nachträglich geschehen
  2. Training: Das Material ist ziemlich umfangreich mit verschiedenen Videos und Texten – anschauen nur für blutige Anfänger notwenig
  3. Trainingsprüfung: Die Trainings-Prüfung besteht aus 20 Multiple Choice Fragen und kann beliebig oft wiederholt werden. Da angezeigt wird ob die Antwort richtig oder falsch ist, kann das auch zum Training benutzt werden. – Hier gleich einsteigen.
  4. Registrierung zur Prüfung: Nachdem die Trainingsprüfung mit mindestens 75% richtigen Antworten abgeschlossen wurde, kann man sich zur Prüfung registrieren. Über dem Ergebnis erscheint ein dicker “Registrieren”-Button
  5. Prüfung: Anmeldung mit obiger Registrierung notwendig.

Die Fernpiloten-Identifikationsnummer (unten links auf dem Ausweis) ist nicht die Betreiber-ID (e-ID) die an den Quadcopter angebracht werden muss. Diese erhaltet Ihr einige Zeit nach der Ausweisprüfung per eMail (welche gern mal im Spam-Ordner landet).

Der Kenntnisnachweis kostet 25€ und ist fünf Jahre gültig.

Weitere Infos: Kompetenznachweis

Kompetenznachweis A1/A3

Fernpilotenzeugnis #

Benötigt für den Betrieb von UAS der Unterkategorie A2.

Nach dem Erlangen des Kompetenznachweises kann man das Fernpilotenzeugnis für die Unterkategorie A2 erwerben. Es muss mit Kosten von insgesamt ca. 400€ gerechnet werden. (Alle 5 Jahre!) Eine Liste von Prüfstellen ist hier zu finden: Prüfstellen.

Fernpilotenzeugnis

Fernpilotenzeugnis A2

Flugverbotszonen #

Grundsätzlich ist das Überfliegen von öffentlichen und privaten Grundstücken erstmal erlaubt. Einschränkungen sind die umgangssprachlich Flugverbotszonen (NFZ – no fly zone) genannten Gebiete. Diese unterteilen sich in Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R). Sie können dauerhaft, temporär oder Anlassbezogen ausgesprochen werden und werden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) festgelegt. Ein Aufstieg innerhalb der NFZ ist nur mit Erlaubnis der jeweilig zuständigen Behörde möglich. Allein herauszufinden wo eine offizielle NFZ ist, ist genau genommen praktisch unmöglich. Eine gute Hilfe ist diese App in Zusammenarbeit mit dem Luftfahrtbundesamt: Droniq

App Droniq
App Droniq

Flug innerhalb privater Grundstücke #

Ob und in wieweit innerhalb eures Grundstückes, oder mit der Erlaubnis des Grundstückbesitzers genutzte Grundstücke (Sportplatz) die o.g. Regeln gelten ist derzeit nicht abschließend geklärt, da keine Gerichtsurteile nach der erst kürzlich geänderten Rechtslage bekannt sind und aktuell geltende Verordnungen und Gesetze unterschiedliche Aussagen treffen. Der Luftraum innerhalb eines Privatgrundstückes gilt in anderen Rechtsfragen als Eigentum des Besitzers. Meist wird der Punkt der höchsten Bebauung oder der höchste sinnvoll nutzbare Punkt (5m über Dachspitze) vor Gericht als Grenze definiert. Innerhalb seines Grundstückes darf man erstmal tun und lassen, was man will, solange man keine Dritten in ihren Rechten beeinträchtigt (gezieltes Filmen, Lärmbelästigung, etc.) oder schädigt, also auch Quadcopter fliegen. Liegt das Grundstück in einer Flugverbotszone darf nicht geflogen werden.

Flughäfen #

  • 1 km Abstand zur Umgrenzung des Flughafens 
  • 5 km langer und 2 km breiter Flugverbots-Korridor in der Verlängerung der Flugbahnen in beide Richtungen
  • 1,5 km Abstand zur Umgrenzung eines Flugplatzes/ Heliports
  • 100 m Abstand zur Umgrenzung eines Hubschrauberlandeplatzes

fremde private Wohngrundstücke #

Der Überflug von Wohngebieten ist erlaubt wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Einverständnis von Eigentümer und Verfügungsberechtigten liegt vor
  • Quadcopter < 250g und ohne Sensorik (Kamera, etc.)
  • Im Korridor zwischen 100m bis 120m, vorausgesetzt
    • ein berechtigtes Interesse liegt vor und ist nicht über öffentlichem Raum möglich
    • nicht zwischen 22:00 und 6:00 Uhr
    • keine zu hohe Immissionsbelastung (Lärm)
    • Schutz der Privatsphäre ist gegeben

Quadcopter der Unterkategorie A1 (<250g, bis 31.12.2022< 500g) dürfen im urbanen Raum nahe bzw. gelegentlich auch über nicht involvierte Personen fliegen. Nach dem 31.12.2022 entfällt diese Regelung ersatzlos. Quadcopter ab 500g (ab 01.01.2023 ab 250g) fallen in die Unterkategorie A3 und müssen generell in einem Abstand von 150m zu Wohngebieten fliegen.

Sensible Bereiche #

Es gilt 100m Abstand seitlich und über den Anlagen (aufgrund der neuen max. Höhe von 120 m ist auch ein Überflug möglich, aber nur mit Zustimmung des Betreibers) zu wahren. Sensible Bereiche sind JVA, Industrieanlagen, militärische Anlagen, zentrale Energieerzeugungsanlagen, Einrichtungen der Schutzstufe 4 der Biostoffverordnung, Bundes- und Landesbehörden, Behörden mit Sicherheitsaufgaben, Polizei, Krankenhäuser, Unfall- und Einsatzorte, Demonstrationen und Menschenansammlungen.

Verkehrswege #

Gilt für Bundesfernstraßen (z.B. Autobahnen), Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen:

  • Regelabstand 100m (egal wie hoch geflogen wird )
  • Mindestabstand 10m 
  • 1:1 Regel (Abstand ≥ Entfernung) 

Ein Überflug von Bundeswasserstraßen ist erlaubt wenn das UAS mindestens 100 Meter über Grund oder Wasser betrieben wird, lediglich eine Querung auf dem kürzesten Weg erfolgt und keine Schiffe und keine Schifffahrtsanlagen, insbesondere Schleusen, Wehre, Schiffshebewerke und Liegestellen, überflogen werden,

Beispiel: Der Quadcopter fliegt über einem landwirtschaftlich genutzten Feld neben einer Bahnlinie. Hier darf bei 10m Flughöhe bis 10,01m an die Bahnstrecke herangeflogen werden. Bei 50m Flughöhe darf bis 50,01m an die Bahnstrecke herangeflogen werden. Ein Überflug ist nicht gestattet.

Weitere #

Erlaubt ist der Flug über Freibädern, Badestränden und ähnlichen Einrichtungen nur außerhalb der Betriebs- oder Badezeiten.

Betretungsrecht #

Das Betretungsrecht für Wälder, Wiesen und Felder wird in jedem Bundesland einzeln geregelt. Teilweise erlassen auch Landkreise oder Kommunen Verordnungen (die dann aber nicht immer rechtlich korrekt sind.) In manchen Bundesländern darf man uneingeschränkt fliegen, in anderen darf man nur am Wegrand starten und landen. Das Feld darf nur zum Bergen bei Absturz betreten. In jedem Fall muss man dem Eigentümer entstandene Schäden ersetzen.

Frequenzen, Bänder, Sendeleistung #

Weiterhin bestimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) welche Bedingungen die von uns verwendeten Funksysteme (Video, RC-Link, Telemetrie) erfüllen müssen: Sendeleistung

Kurz: maximal 25mW Sendeleistung, LBT (listen before talk), EU-Mode, nur erlaubte Frequenzen, keine „unlocked“ oder „open“ Video- oder RC-Sender.

Quelle: blog.seidel-philipp.de

Haftpflichtversicherung #

Jeder Pilot benötigt eine Haftpflichtversicherung die den Betrieb seiner Modelle einschließt. Einzelne Versicherungen nur für den privaten/ hobbymäßigen Modell-Betrieb sind meist überteuert und unnötig. Da jeder eine private Haftpflichtversicherung oder Familien-Haftpflichtversicherung haben sollte, schaut einfach nach ob hier schon der Betrieb von unbemannten motorisierten Flugmodellen inbegriffen ist. Dies ist bei aktuellen Tarifen meist schon der Fall. Falls nicht kostet eine Erweiterung der bestehenden privaten Haftpflicht-Police mit einer „Drohnen-Option“ in der Regel weit weniger als 10€ im Jahr und ist damit deutlich günstiger als eine eigenständige Versicherung. Lest aber unbedingt das Kleingedruckte! Stichwörter nach denen ihr Ausschau halten solltet sind Abflugmasse, Videobrille, Geltungsbereich und Deckungssumme (mindestens 1,5 Mio €). Im Falle einer Doppelversicherung kommt es im Schadensfall zu Streitigkeiten welche Versicherung zuständig ist. Doppelversicherungen zu Haftpflichtfragen sind in Deutschland nicht zulässig. Die zeitlich später abgeschlossene Versicherung kann mit Verweis auf das Bestehen einer Doppelversicherung gekündigt werden.

Für den gewerblichen/ professionellen Einsatz ist eine eigenständige Versicherung nötig. Hierzu berät der Versicherungsmakler eures Vertrauens.

Finger Weg von „Vergleichsportalen“. Diese sind sind für Strom und Handyverträge sinnvoll, aber in Versicherungsfragen treten diese als Internet-Makler auf. Gute Tarife oder Beratung findet man hier nicht. Ebenso Vorsicht vor Angeboten von „Drohnen-Webseiten“ oder „Newsletter-Angeboten“. Meist völlig überteuert und unnötig!

Der Versicherungsnachweis muss beim Flug mitgeführt werden. (Handyfoto reicht.)

Konflikte #

Konflikte bleiben nicht aus und jeder Quadcopterpilot ist von Wutbürgern schon öfter angepöbelt worden. Leider wird hierzulande jeder, der in seiner Freizeit nicht gerade Fußball spielt, angefeindet. Meist hilft diskutieren nicht. Bleibt höflich und zuvorkommend aber schaut, dass ihr Land gewinnt. Zwar liegt der Gesprächsgegner selten im Recht aber den Ärger mit nachgeschalteten Behörden ist es meist nicht Wert. Anbei einige hilfreiche Argumente für den Hinterkopf:

  • Nur Beamte der Polizei, Zoll und je nach Landesrecht Ordnungsamt, dürfen Personalien feststellen – nicht Passanten.
  • Ihr müsst zwar einen Personalausweis/ Reisepass besitzen, diesen aber nicht stets mitführen. Der Haftpflichtversicherungsnachweis und Kenntnisnachweis muss mitgeführt werden. Einsichtnahme nur Beamte der o.g. Behörden, nicht Passanten.
  • Passanten dürfen euch nur „festhalten“ wenn der dringende Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Die meisten Verstöße liegen jedoch im Bereich von Ordnungswidrigkeiten. Hier ist ein Festhalten nicht zulässig und wäre eine Freiheitsberaubung.

Anhang #

Rechtliche Grundlage:

  • EU-Vorschriften VO (EU) 2019/947, VO (EU) 2019/945, VO (EU) 2020/639 und VO (EU) 2020/746, DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/425 DER KOMMISSION
  • LuftVO, LuftVZO
  • Sendeleistung

Danksagung:

Danke auch an Silbaer für die Anregung, Kritik und seinen Artikel.

Disclaimer: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Angaben erfolgen nach bestem Wissen, eine Vollständigkeit wird nicht garantiert. Angaben ohne Gewähr.

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Updated on 2022-03-22
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